Tag: Inzest
17.02.2010, 13.58 | PL
Am 27. Januar wurde in Frankreich ein neues Gesetz beschlossen, wonach Inzest wieder ein Verbrechen ist. Vor 200 Jahren hatte man - während der französischen Revolution - dieses Gesetz aus dem Strafkatalog gestrichen. In Frankreich soll es geschätzte zwei Millionen Inzestopfer geben.
Bislang
wurde Inzest in einen Topf mit Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch
geworfen. Durch das neue Gesetz sieht das Strafrecht Inzest als
eigenständigen Straftatbestand an. Begründet wurde dies mit der
Aussage, dass man ein Tabu auch konkret beim Namen nennen muss, wenn
man es bekämpfen will.
Das
neue Gesetz definiert Inzest als Vergewaltigung oder sexuellen
Missbrauch innerhalb der Familie, eines kleinen Verwandtenkreises oder
durch eine andere Person, die rechtmäßig oder de facto die Autorität
über das Opfer ausübt. Dazu gehören Eltern, Geschwister und Partner von
Familienangehörigen.
Quelle: Telegraph
02.02.2010, 22.54 | (0/0) Kommentare | PL
Vorwort v. Ulrike M. Dierkes, Autorin/Vorsitzende:
Michael S. (36) ist eines von sieben Inzestkindern eines Inzestverbrechers, der seine eigene Tochter inzestuös missbrauchte. Zwei der Kinder fanden (laut schriftlich vorliegender Zeugenaussagen) schon gleich nach der Geburt den Tod. Ein Kind landete in der Mülltonne, eines wurde angeblich mit einem Stein beschwert im Rhein versenkt.
Der Täter isolierte die Familie jahrelang. Erst bei der Einschulung fiel den Schulbehörden auf, dass "etwas nicht stimmte". Im Mittelpunkt des Interesses stand aber stets die Vernachlässigung der Schulpflicht, nicht etwa das Inzestverbrechen des Vaters. Er schulte seine Inzestkinder viele Jahre lang selbst und ließ sie nicht zur Schule gehen.
Mit Rücksicht auf noch lebende Personen ersparen wir Ihnen und uns an dieser Stelle weitere detaillierte Beschreibungen, nur soviel:
Seit Michael vor einigen Jahren Mitglied unseres Vereines wurde, begleiten und dokumentieren wir sein Schicksal, die Auswirkungen des Verbrechens und seinen Lebensweg. Dazu gehörte, seine inzestuöse Abstammung mittels DNA-Anaylse in einem rechtmedizinischen Institut zu klären und seine Rechte im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes einzufordern. Doch das Land tut sich immernoch schwer, wenn es um Inzestopfer und daraus geborene Inzestkinder geht.
Er bat uns ausdrücklich, seinen Bericht an dieser Stelle zu veröffentlichen:
Zu meiner Person:
Ich heiße Michael S. und bin Inzestkind! Durch ein gerichtliches Verfahren habe ich erfahren, das meine Mutter auch gleichzeitig meine Schwester ist und dass mein Vater auch gleichzeitig mein Großvater ist! Mein Vater hat seine Tochter geschwängert und ich bin der lebendige Beweis dafür!!! Traurig genug!!!
Doch es gibt auch etwas erfreuliches über mich! Ich habe zwar einen IQ von 80 und bin damit unterdurchschnittlich intelligent, laut standardisiertem Intelligenztest, aber ich habe trotzdem Aufgaben für Hochbegabte bei diesem standardisierten Intelligenztest gelöst: Nämlich Aufgaben des logischen Denkens. Ich bin also einseitig Hochbegabt, laut standardisiertem Intelligenztest!!! Diesen Test habe ich im Landeskrankenhaus in Bonn gemacht. Auch wenn ich nicht allzu viel von diesen Tests halte, eins ist sicher: Man kann bei einem solchen Intelligenztest nicht besser abschneiden als man ist!!! Man kann aber auf jeden Fall schlechter abschneiden als man ist!!!
Unter Hochbegabten wird teilweise diskutiert, ob ich vielleicht ein Genie sein könnte!!! Und das nicht nur unter Hochbegabten!!!
Zum Schluss noch eine schlechte Nachricht!
Im Jahre 2007 hatte ich eine ganz schlimme Psychose: Nämlich Schizophrenie! Diese war für mich so traumatisch, dass ich auch heute noch darunter leide!!! Genie und Wahnsinn!!!
Copyright: M.E.L.I.N.A e.V.
09.01.2010, 13.36 | PL
Polen an der Spitze
Das polnische Parlament hat einer schärferen Gesetzgebung gegen
Kindesmissbrauch und Inzest zugestimmt.
Als erstes Land in der
Europäischen Union sieht es auch die sogenannte “chemische Kastration”
für Kinderschänder vor. Auf den Weg gebracht hatte das Gesetz die
Regierung des liberalen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk
bereits im vergangenen Jahr. 400 Abgeordnete stimmten nun dafür, einer
dagegen, zwei enthielten sich. Justizminister Andzeij Czuma sagte,
Polen stehe damit an der Spitze derjenigen in Europa, die pädophiles
Verhalten und Verbrechen gegen Kinder nicht tolerieren würden.
Das Gesetz sieht vor, dass ein wegen eines Vergehens an einem
Minderjährigen unter 15 Jahren Angeklagter zu bis 15 Jahren Haft
verurteilt werden kann, zuvor waren es zwölf.
Außerdem sollen verurteilte Sexualstraftäter Hormonpräparate verabreicht bekommen, die den Sexualtrieb reduzieren.
Quelle: 2009 euronews
26.09.2009, 14.58 | (0/0) Kommentare | PL
Download >>>PM_Inzestverbrechen.pdf
29.03.2009, 14.45 | (0/0) Kommentare | PL
Slowene soll seine 15-jährige Tochter geschwängert haben
Ljubljana/Wien - Slowenien wird von einem Inzest-Fall erschüttert, der Erinnerungen an das Missbrauchsdrama von Amstetten weckt. In der untersteirischen Stadt Ptuj (Pettau) soll ein Mann seine 15-jährige Tochter mehrere Jahre lang sexuell missbraucht und ein Kind mit ihr gezeugt haben, berichtet das slowenische Internetportal "24ur.com". Nachdem die Schwangerschaft nicht mehr zu verbergen gewesen sei, habe der Mann seine Tochter aus der Grundschule genommen und sie im eigenen Haus eingesperrt.
Quelle: der Standard
30.01.2009, 19.42 | (0/0) Kommentare | PL
26.11.2008, 18.18 | (0/0) Kommentare | PL
Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.
Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.
Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.
Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.
13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL
In Polen soll ein Vater seine Tochter sechs Jahre lang missbraucht und terrorisiert haben.
Zweimal sei sie während dieser Zeit schwanger geworden, berichtete die
heute 21-jährige Alicja am Dienstag in Zeitungs-Interviews. In den Jahren
2005 und 2007 habe sie jeweils einen Jungen zur Welt gebracht. Ihr Vater
habe sie aber gezwungen, die Kinder in einem Krankenhaus abzugeben.
Die Mutter des Inzest-Opfers sagte, der Mann aus Grodzisko im Osten
Polens habe beide Frauen umbringen wollen, falls sie die Polizei
informieren.
Der Mann sitzt seit Montag in Untersuchungshaft und hat laut Fernsehsender
TVP Info bereits zugegeben, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Er
soll allerdings ausgesagt haben, dass die Tochter ihn dazu ermuntert, ja
sogar gezwungen habe. Die Staatsanwaltschaft wollte zu diesen Berichten
keine Stellung nehmen. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, liegen
Beweise für einen Teil der Straftaten vor. Danach soll der 45-Jährige seine
Tochter im Jahr 2002 zwei Wochen lang und in diesem Jahr mehr als eine
Woche lang eingesperrt und missbraucht haben. Das Opfer sei in einem
Zimmer ohne Klinke und in einem Nebengebäude gefangenen gehalten
worden. Dem Mann droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.
09.09.2008, 08.01 | (0/0) Kommentare | PL
"Sie haben Schande über die Familie gebracht", sagte die Vorsitzende
Richterin Daniela Kölsch. Sie warf dem Täter "Selbstbezogenheit" und
"Desinteresse an der Befindlichkeit anderer" vor. Sechsmal hatte sich
der 35-jährige Mann an seinem Kind aus erster Ehe vergangen. Der Tatort
war seine Wohnung in Sinsheim, wo der Mann mit seiner neuen Gattin
lebte. Dort hatte ihn seine Tochter aus erster Ehe zusammen mit ihrem
zehnjährigen Bruder mehrfach besucht. Als der Junge auf der Couch
eingeschlafen war, missbrauchte sein Vater direkt daneben die
Schwester. Insgesamt soll es siebenmal passiert sein. Einmal schändete
er das Mädchen sogar während seine zweite Frau im Nachbarzimmer
nächtigte. Die will sich jetzt von ihrem Ehemann scheiden lassen.
Das Opfer habe durch den Vater "erhebliche körperliche Schmerzen"
erlitten, sagte die Richterin. Die Schülerin sei auch durch die
Schwangerschaft traumatisiert. Nach der Geburt weigerte sich die
minderjährige Mutter, ihr Kind zu sehen. Das Baby wächst nun in einer
Adoptivfamilie auf.
Die psychischen Folgen für die Schülerin sind noch nicht abzusehen,
glaubt die Richterin. Im Unterricht sei das Mädchen schweigsam und
unkonzentriert. "Es ist nichts mehr so wie es früher war", sagte
Richterin Kölsch. Eine normale sexuelle Entwicklung hält sie für
unmöglich.
Aus Scham hatte die 13-Jährige zunächst mit niemandem über das
Verbrechen gesprochen. "Sie hat es als Makel für sich selbst
empfunden", so die Richterin. Eine Lehrerin bemerkte schließlich die
Schwangerschaft ihrer Schülerin. Für eine Abtreibung war es da bereits
zu spät.
Er sei damals nicht bei sich gewesen, sagte der geständige Vater vor
Gericht. Sein Fehlverhalten führte er auf einen Verkehrsunfall zurück,
durch den er sich stark verändert habe. Die Vorsitzende wertete dies
als eine "Ausflucht". Es gebe keine Anhaltspunkte für eine
Hirnschädigung oder eine psychische Erkrankung.
Der 35-Jährige wird in der Haft eine Therapie für Sexualstraftäter
absolvieren. Ob und wann der verschuldete Mann das vom Gericht
festgesetzte Schmerzensgeld von 30 000 Euro an seine Tochter zahlen
kann, ist völlig offen.
Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil zweieinhalb Jahre unter der
Forderung der Staatsanwaltschaft. Nicht zufrieden mit der Höhe zeigte
sich der Verteidiger des Opfers Thomas Franz. "Das milde Urteil ist ein
falsches Signal", kritisierte Franz.
Quelle: Weser-Nachrichten
08.08.2008, 06.46 | (0/0) Kommentare | PL