Tag: Abstammung
Dr. Christine Luckenbach, IHA Institut, Tübingen
01.05.2008, 18.42 | PL
Bundestag erleichtert legale Vaterschaftstests
Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, haben künftig ein Recht auf Klärung der Abstammung, dürfen aber keine heimlichen Tests durchführen.
Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein derartiges Gutachten sperren.
Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
22.02.2008, 06.43 | PL