Tag: Inzest
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Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen, haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben. Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.
Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075 Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105)
Um Re-Traumatisierungen zu vermeiden, fordern wir vom Staat, vergewaltigten Frauen und Mädchen eine umgehende und kostenfreie „Pille danach“ anzubieten.
Nur so kann eine ungewollte Schwangerschaft verhindert und die Entscheidung über Austragen oder Abtreiben präventiv vermieden werden.
Um Re-Traumatisierungen zu vermeiden, fordern wir vom Staat,
vergewaltigten Frauen und Mädchen
eine umgehende und kostenfreie „Pille danach“ anzubieten.
Nur so kann eine ungewollte Schwangerschaft verhindert und die
Entscheidung über Austragen oder Abtreiben präventiv vermieden werden.
M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.
www.melinaev.de
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Samstag, 21.09.2024 von 10-14 Uhr
Auf Einladung der NETTO-STIFTUNG präsentierte der M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. seine Arbeit vor der NETTO-FILIALE Neuhäusel.
aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.
Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).
aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.
Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).
Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023
aktuell:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/vergewaltigung-der-schwester--warum-der-anklagepunkt-inzest-fehlt-33138420.html
Der von dpa Aleksandra Bakmaz geschriebene Artikel erschien in mehr als 20 Medien/Tageszeitungen und zitiert die Arbeit des M.E.L.I.N.A e.V.
Diese Website zählt lt. Statistik täglich durchschnittlich 318 Besucher, 811 pro Woche und 868.306 Besucher seit dem ersten Tag
Wir danken den Unterstützern unserer laufenden Vereinsarbeit, zuletzt RPR1 für das Projekt "Sparda-Bank Südwest und RPR 1 unterstützen Vereine"
Es kann ein Brief sein, den der Postbote bringt. Manchmal ist es ein Anruf, manchmal eine eMail. Täglich wenden sich von inzestuösen Übergriffen betroffene Menschen an den Verein „M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung“. Hinter jeder Kontaktaufnahme verbirgt sich ein Mensch, der Schlimmes durchleben musste, sich in einer schwierigen Lage befindet und Hilfe benötigt. Der aus Spenden finanzierte Verein gibt diese Unterstützung. So hilft die Organisation beispielsweise Inzestopfern bei juristischen Auseinandersetzungen. Mit Ausstellungen und Lesungen sensibilisiert der Verein die Öffentlichkeit für das Thema Inzest, so wie die schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Mit der Vereinsarbeit erhalten Menschen eine Stimme, die sonst oftmals nicht gehört werden. Das Angebot stößt auf großes Interesse: Etwa 2.889 Besucher pro Monat (letzte Statistik April 2020) verzeichnet die Internetseite der Organisation. Für ihren bemerkenswerten Einsatz wurde die Vorsitzende und Vereinsgründerin Ulrike M. Dierkes im Jahr 2008 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
(Quelle: 365 Orte - Eine Reise zu Deutschlands Zukunftsmachern)
Inzest verstößt gegen Naturgesetze. Naturgesetze sind Gesetze, die alle Menschen, unabhängig von gesellschaftlichem und kulturellem Kontext, Rasse oder Religion, gleichermaßen betreffen!!
Inzestkinder leben mitten unter uns - sind Realität!!
Wir fordern mehr Hilfe für Inzestbetroffene und deren aus Inzestverbrechen geborene InzestKinder!!
Zitat daraus:
Artikel 6 : Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.
Artikel 7: Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Artikel 8 :
Identität : 1.) Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. 2.) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Kinder sind auch Menschen.07.11.2024, 14.36 | PL
17.02.2010, 13.58 | PL
Polen an der Spitze
Das polnische Parlament hat einer schärferen Gesetzgebung gegen
Kindesmissbrauch und Inzest zugestimmt.
Als erstes Land in der
Europäischen Union sieht es auch die sogenannte “chemische Kastration”
für Kinderschänder vor. Auf den Weg gebracht hatte das Gesetz die
Regierung des liberalen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk
bereits im vergangenen Jahr. 400 Abgeordnete stimmten nun dafür, einer
dagegen, zwei enthielten sich. Justizminister Andzeij Czuma sagte,
Polen stehe damit an der Spitze derjenigen in Europa, die pädophiles
Verhalten und Verbrechen gegen Kinder nicht tolerieren würden.
Das Gesetz sieht vor, dass ein wegen eines Vergehens an einem
Minderjährigen unter 15 Jahren Angeklagter zu bis 15 Jahren Haft
verurteilt werden kann, zuvor waren es zwölf.
Außerdem sollen verurteilte Sexualstraftäter Hormonpräparate verabreicht bekommen, die den Sexualtrieb reduzieren.
Quelle: 2009 euronews
26.09.2009, 14.58 | (0/0) Kommentare | PL
Download >>>PM_Inzestverbrechen.pdf
29.03.2009, 14.45 | (0/0) Kommentare | PL
26.11.2008, 18.18 | (0/0) Kommentare | PL
Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.
Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.
Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.
Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.
13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL
"Sie haben Schande über die Familie gebracht", sagte die Vorsitzende
Richterin Daniela Kölsch. Sie warf dem Täter "Selbstbezogenheit" und
"Desinteresse an der Befindlichkeit anderer" vor. Sechsmal hatte sich
der 35-jährige Mann an seinem Kind aus erster Ehe vergangen. Der Tatort
war seine Wohnung in Sinsheim, wo der Mann mit seiner neuen Gattin
lebte. Dort hatte ihn seine Tochter aus erster Ehe zusammen mit ihrem
zehnjährigen Bruder mehrfach besucht. Als der Junge auf der Couch
eingeschlafen war, missbrauchte sein Vater direkt daneben die
Schwester. Insgesamt soll es siebenmal passiert sein. Einmal schändete
er das Mädchen sogar während seine zweite Frau im Nachbarzimmer
nächtigte. Die will sich jetzt von ihrem Ehemann scheiden lassen.
Das Opfer habe durch den Vater "erhebliche körperliche Schmerzen"
erlitten, sagte die Richterin. Die Schülerin sei auch durch die
Schwangerschaft traumatisiert. Nach der Geburt weigerte sich die
minderjährige Mutter, ihr Kind zu sehen. Das Baby wächst nun in einer
Adoptivfamilie auf.
Die psychischen Folgen für die Schülerin sind noch nicht abzusehen,
glaubt die Richterin. Im Unterricht sei das Mädchen schweigsam und
unkonzentriert. "Es ist nichts mehr so wie es früher war", sagte
Richterin Kölsch. Eine normale sexuelle Entwicklung hält sie für
unmöglich.
Aus Scham hatte die 13-Jährige zunächst mit niemandem über das
Verbrechen gesprochen. "Sie hat es als Makel für sich selbst
empfunden", so die Richterin. Eine Lehrerin bemerkte schließlich die
Schwangerschaft ihrer Schülerin. Für eine Abtreibung war es da bereits
zu spät.
Er sei damals nicht bei sich gewesen, sagte der geständige Vater vor
Gericht. Sein Fehlverhalten führte er auf einen Verkehrsunfall zurück,
durch den er sich stark verändert habe. Die Vorsitzende wertete dies
als eine "Ausflucht". Es gebe keine Anhaltspunkte für eine
Hirnschädigung oder eine psychische Erkrankung.
Der 35-Jährige wird in der Haft eine Therapie für Sexualstraftäter
absolvieren. Ob und wann der verschuldete Mann das vom Gericht
festgesetzte Schmerzensgeld von 30 000 Euro an seine Tochter zahlen
kann, ist völlig offen.
Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil zweieinhalb Jahre unter der
Forderung der Staatsanwaltschaft. Nicht zufrieden mit der Höhe zeigte
sich der Verteidiger des Opfers Thomas Franz. "Das milde Urteil ist ein
falsches Signal", kritisierte Franz.
Quelle: Weser-Nachrichten
08.08.2008, 06.46 | (0/0) Kommentare | PL
Inzest - das wichtigste Tabu
mehr als nur Gesellschafts- , Kultur- oder Toleranzfrage!
Ich bin überzeugt, dass der Mensch keinesfalls als unbeschriebenes Blatt zur Welt kommt. Er bekommt eine Menge an Erb- und anderen wichtigen Informationen durch seine biologischen Eltern, Vater und Mutter, ja sogar durch deren Vater und Mutter, also seine Großeltern (Vorfahren) mit auf den Weg. Jedes Kind bekommt also Eigenschaften und Informationen mit auf den Weg ins Leben, die er sich selbst zunächst nicht aussucht.
Bei Inzest, z.B. Vater-Tochter-Inzest, multiplizieren sich diese Erbinformationen. Es liegt aber jeder anderen Inzestkonstellation auch eine andere Formel zu Grunde, die einem jeder Humangenetiker im Individualfall erklären kann.
Im Mutterleib kommen also zusätzlich zu den Erbinformationen in den Monaten bis zur Geburt viele weitere Einflüsse hinzu. Auch darüber gibt es biologische und wissenschaftliche Informationen, was in welchem Stadium der Entwicklung geschieht. Wir wissen heute also schon eine ganze Menge über das vorgeburtliche Leben eines Kindes, und speziell auch über die Beziehung zwischen Mutter und Kind, wie auch der Außenwelt, vor allem auch wenn die biologische Kindesmutter erstens Inzestopfer ist ihr zweitens gar nicht bewußt ist, dass sie schwanger ist und auch dem Inzesttäter oder Vergewaltiger die Schwangerschaft nicht bekannt ist und er aber die Kindesmutter weiterhin vergewaltigt.
Wenn nun das sexuell missbrauchte oder vergewaltigte Mädchen etwa mangels sexueller Aufklärung nicht wissen kann, dass es schwanger ist und Mutter wird, oder folglich der (Inzest)Täter oder Vergewaltiger nicht ahnt, dass sein Opfer längst schwanger ist, erlebt das Ungeborene die Vorgänge des Verbrechens im Mutterleib mit.
Selbst wenn die biologische Kindesmutter nicht mit dem Ungeborenen kommuniziert, weil sie sich in Ausweglosigkeit und Verzweiflung befindet, kommunizieren Körper und Seele miteinander, denn Fakt ist: Es gibt keine Nichtkommunikation. Jede Form, auch das Schweigen, selbst die Leere und die Verzweiflung sind Forme(l)n der Kommunikation, wennauch der Nichtkommunikation.
So erleidet ein durch inzestuösen sexuellen Missbrauch gezeugtes und zunächst noch ungeborenes KInd bereits ein inzestuöses, ja traumatisierendes Schicksal.
Es hat bereits bis zu seiner Geburt das Verbrechen an seiner Mutter miterlebt. So ist bekannt, denn es ist keinesfalls egal, ob ein Kind begrüßt, freudig erwartet und willkommen geheißen wird, oder sich die Kindesmutter als Opfer eines Verbrechens in Ausweglosigkeit und tiefer Verzweiflung befindet.
Dennoch: Alles oder allein dies entscheidet letztlich noch nicht darüber, ob ein Mensch in seinem Leben erfolgreich, glücklich oder zufrieden wird, oder: kriminell wird oder versagt.
Er ist zwar bei seiner Geburt ein traumatisierter Mensch und sein vorgeburtliches Trauma wird ihm lebenslänglich Energie, Kraft und Zeit abverlangen, die er ohne professionelle Hilfe nicht aufbringen können wird, aber er ist nicht chancenlos.
Außer den angeborenen Eigenschaften hängt eine gehörige Portion vom sozialen Umfeld ab und welche Hilfe er in diesem seinem Leben bekommt. Bildung, besonders Charakter- und Herzensbildung sind gleichermaßen Formen der Förderung und des Wissens für ein selbstbestimmtes Leben.
Selbstbestimmt heißt aber nicht nur, alle Rechte zu haben, sondern auch für sich selbst verantwortlich zu sein, Selbstverantwortung zu übernehmen, mit sich selber (und anderen) gut umzugehen.
Das alles kann ein Mensch lernen - wenn er Hilfe bekommt! Er braucht Hilfe, sein Trauma zu überwinden und damit leben zu lernen. Ein vorgeburtliches Trauma ist ein lebenslängliches Schicksal, es ist wie eine chronische Krankheit, die mit Seelenqualen und Schmerzen einhergeht und behandelt werden muss, damit trotz dieser Einsamkeit und Schmerzen Lebensfreude und Lebensqualität entwickelt werden können.Es sind also eine Menge mehr Einflüsse und Faktoren (Elternhaus, Erziehung, Bildung, Forderung und Förderung, Intelligenz, soziales Umfeld) wirksam, die mitentscheiden, ob ein Mensch zunächst fremdbestimmt durch seine Eltern, später naturgegebene Begabungen selbstbestimmt weiterentwickeln kann oder ungünstige Verhaltensmuster ablegt. Hierbei kann Disziplin und der eigene Wille entscheidend sein.
So gibt es eine Studie, die belegt, dass soziale Verhaltensmuster von Eltern an Kinder weitergegeben oder von Kindern übernommen werden.
Und dennoch: Keine Generation, kein Mensch ist verpflichtet, fortzusetzen, was Eltern oder Vorfahren taten, ihm antaten, wenn sich dieses Tun als fatal und falsch herausstellt.
Der Verweis auf Eltern, Elternhaus und gute oder schlechte Kindheit genügt also nicht und kann nie Entschuldigung sein, etwa eigene Verhaltensweisen oder Wiederholungen zu rechtfertigen. Jeder Mensch kann, wenn er will, daran interessiert sein, an sich selbst zu arbeiten und sich weiterzuentwickeln, zu erkennen, ob er im Sinne seiner Eltern weitermachen oder für sein eigenes Leben etwas verändern, anders machen möchte.Konkret: Selbst wenn der Vater Bankräuber, Inzestverbrecher, Kinderschänder oder Terrorist war, so ist dies keine Verpflichtung oder Rechtfetigung im Sinne eines Programmes, diese Taten zu wiederholen.
Es kann also weder für Inzestopfer, noch Inzesttäter, noch Inzestkinder ein Argument sein, im Sinne der sexuellen Selbstbestimmung auf die Abschaffung des § 173 STGB zu pochen und so zu tun, als leite sich aus einer traumatischen Erfahrung das Recht auf Fortsetzung oder Wiederholung ab.
Viel interessanter als die Neugier der Öffentlichkeit und all ihrer Interessenvertreter und Instanzen ist also die wissenschaftliche Formulierung der Erfahrungen und Erkenntnisse, der tieferen und eigentlichen Ursachen von Inzest und dessen Auswirkungen, die ganz ganz anders als bisher von einschlägigen Kreisen verbreitet, viel komplexer, viel tiefgehender und viel schlimmer sind, als bisher häufig auch im täterfreundlichen Sinne verbreitet wird.Alle anderen noch so wohlgemeinten Ausführungen Außenstehender oder Drittpersonen werden immer nur Annäherungen oder Versuche, meistens aber unbewußte oder gewollte Falschinformationen, mitunter auch bewußte Irreführungen durch tätergesteuerte Interessen sein.Inzest ist ein geschlossenes System. Dieses geschlossene System kann aber nur jemand kennen und erklären, der INZEST (Denken-Kommunizieren-Verhalten-Verbreiten) aus der Innenansicht kennt. Dies können mit letzter Sicherheit nur Menschen, die wie ich oder also z.B. als Inzestgeborene über die Intelligenz verfügen, Fragen aus ihrem Wissen, das in ihnen selbst gespeichert ist, zu beantworten und zu formulieren. Und folglich und im Sinne der Entstehung-Auswirkung-Wiederholung oder eben "Nichtwiederholung solcher Muster" im Sinne der Prävention, also Verhinderung, einen Ausweg, eine langfristige Lösung aufzuzeigen bereit und fähig ist.
Der Kreislauf aus Genetik, die den eigentlichen Schlüssel birgt, ist ganz ganz anders, als Wissenschaftler bisher annehmen, denken und mitunter auch irrtümlich verbreiten. Denn entscheidend sind nicht spezielle Grundkenntnisse, z.B. über das Wesen der DNA und der Vererbungslehre allein, sondern der richtigen Interpretation und Zusammenführung komplexer Informations-Bausteine, die schon in vorausgehenden Generationen angelegt und begründet liegen.
Und die nicht die Philosophien fortsetzen möchten, die Inzesttreibende und Inzesttäter aus eigenen seelischen Deformierungen heraus selbstverherrlichend propagieren.
Stuttgart, 13. Juni 2008
©Ulrike M. Dierkes
07.06.2008, 13.24 | PL
MOSKAUER ZEITUNG_ 7_10_2006 pdf.
FOCUS_Reportage (5 Teile)_26_05_2006 pdf.
STUTTGARTER_NACHRICHTEN_14_06_07 pdf.
Pedocrime Fachtagung 28. Februar 2008 (PDF)
Kind_der_Schande_BZ_10_05_2008 pdf.
Schwestertochter_STZ_19_05_2008_pdf.
Radio:
13.11.2005 Deutsche Welle -
Trial Raises Questions abaout Germany's Incest Law
Zeichen der Zeit
Blutschande
Auswirkungen eines Verbrechens
Film von Gabriele Jenk
05.05.2008, 23.05 | (0/0) Kommentare | PL
Österreich
oder
Der Luxus der Normalität
Gebannt starren wir, entsetzt
auf die Grausamkeit
logistischer Perfektion eines
Inzest-Verbrechens
Unvorstellbar
Abartig – abgründig – ja aber...
Seien wir doch froh,
dass in unserem Land
alles besser ist
Wir hoffen,
dass Licht ins Dunkle unserer
eigenen Keller und Verliese
kommt, damit wir wieder zur
Tagesordnung, dem ganzen
Wahnsinn unseres eigenen
Systems übergehen können
Macht mal das Licht aus
man sieht zuviel!
Mai, Maibowle, Tanz in den Mai
Maikäfer und Waldmeister.
Maikäfer flieg...
Deine Mutter fiel im Krieg...
Dein Vater ist ein Hampelmann,
der alle an der Nase herumführen
kann
Inzestkinder? Produkte einer
ach-so-tragischen-Liebe im
Niemandsland der Paragrafen,
die, hätte man sie abgeschafft,
statistisch gar nicht (über)leben
würden, damit das endlich aufhört,
mit diesen Opfern!
Ohne diese Verbrechen
würden sie ja gar nicht leben
Ist das nicht genug?
Genug der Ehre
der Würde,
des Scheins
des Seins!?
Was wollen die denn
noch?
Bald hat das Leben wieder einen Sinn
setzen wir uns für Täterschicksale,
Täterrechte und die Gleichstellung ihrer
Bedürfnisse und die Befriedigung ihrer
Triebe ein, Selbstbestimmung genannt
Wegsperren? Für immer? Wen?
Die Täter? Die Opfer? Die Helfer?
(Ulrike M. Dierkes, 2008)
30.04.2008, 07.54 | (0/0) Kommentare | PL