Tag: Inzest
Sie sind an einem ausgewählten Ort
„Um Re-Traumatisierungen zu
vermeiden, fordern wir vom Staat,
vergewaltigten Frauen und Mädchen
eine umgehende und kostenfreie „Pille danach“ anzubieten.
Nur so kann eine ungewollte Schwangerschaft verhindert und die
Entscheidung über Austragen oder Abtreiben präventiv vermieden werden."
M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.
www.melinaev.de
---
aktuell:
Claudia Kley
(*18.10.1954-17.10.2024)
Samstag, 21.09.2024 von 10-14 Uhr
Auf Einladung der NETTO-STIFTUNG präsentierte der M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. seine Arbeit vor der NETTO-FILIALE Neuhäusel.
aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.
Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).
aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.
Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).
Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023
aktuell:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/vergewaltigung-der-schwester--warum-der-anklagepunkt-inzest-fehlt-33138420.html
Der von dpa Aleksandra Bakmaz geschriebene Artikel erschien in mehr als 20 Medien/Tageszeitungen und zitiert die Arbeit des M.E.L.I.N.A e.V.
Diese Website zählt lt. Statistik täglich durchschnittlich 318 Besucher, 811 pro Woche und 868.306 Besucher seit dem ersten Tag
Wir danken den Unterstützern unserer laufenden Vereinsarbeit, zuletzt RPR1 für das Projekt "Sparda-Bank Südwest und RPR 1 unterstützen Vereine"
Es kann ein Brief sein, den der Postbote bringt. Manchmal ist es ein Anruf, manchmal eine eMail. Täglich wenden sich von inzestuösen Übergriffen betroffene Menschen an den Verein „M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung“. Hinter jeder Kontaktaufnahme verbirgt sich ein Mensch, der Schlimmes durchleben musste, sich in einer schwierigen Lage befindet und Hilfe benötigt. Der aus Spenden finanzierte Verein gibt diese Unterstützung. So hilft die Organisation beispielsweise Inzestopfern bei juristischen Auseinandersetzungen. Mit Ausstellungen und Lesungen sensibilisiert der Verein die Öffentlichkeit für das Thema Inzest, so wie die schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Mit der Vereinsarbeit erhalten Menschen eine Stimme, die sonst oftmals nicht gehört werden. Das Angebot stößt auf großes Interesse: Etwa 2.889 Besucher pro Monat (letzte Statistik April 2020) verzeichnet die Internetseite der Organisation. Für ihren bemerkenswerten Einsatz wurde die Vorsitzende und Vereinsgründerin Ulrike M. Dierkes im Jahr 2008 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
(Quelle: 365 Orte - Eine Reise zu Deutschlands Zukunftsmachern)
Inzest verstößt gegen Naturgesetze. Naturgesetze sind Gesetze, die alle Menschen, unabhängig von gesellschaftlichem und kulturellem Kontext, Rasse oder Religion, gleichermaßen betreffen!!
Inzestkinder leben mitten unter uns - sind Realität!!
Wir fordern mehr Hilfe für Inzestbetroffene und deren aus Inzestverbrechen geborene InzestKinder!!
Zitat daraus:
Artikel 6 : Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.
Artikel 7: Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Artikel 8 :
Identität : 1.) Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. 2.) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Kinder sind auch Menschen.21.10.2024, 10.34 | PL
17.02.2010, 13.58 | PL
Am 27. Januar wurde in Frankreich ein neues Gesetz beschlossen, wonach Inzest wieder ein Verbrechen ist. Vor 200 Jahren hatte man - während der französischen Revolution - dieses Gesetz aus dem Strafkatalog gestrichen. In Frankreich soll es geschätzte zwei Millionen Inzestopfer geben.
Bislang
wurde Inzest in einen Topf mit Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch
geworfen. Durch das neue Gesetz sieht das Strafrecht Inzest als
eigenständigen Straftatbestand an. Begründet wurde dies mit der
Aussage, dass man ein Tabu auch konkret beim Namen nennen muss, wenn
man es bekämpfen will.
Das
neue Gesetz definiert Inzest als Vergewaltigung oder sexuellen
Missbrauch innerhalb der Familie, eines kleinen Verwandtenkreises oder
durch eine andere Person, die rechtmäßig oder de facto die Autorität
über das Opfer ausübt. Dazu gehören Eltern, Geschwister und Partner von
Familienangehörigen.
Quelle: Telegraph
02.02.2010, 22.54 | (0/0) Kommentare | PL
Vorwort v. Ulrike M. Dierkes, Autorin/Vorsitzende:
Michael S. (36) ist eines von sieben Inzestkindern eines Inzestverbrechers, der seine eigene Tochter inzestuös missbrauchte. Zwei der Kinder fanden (laut schriftlich vorliegender Zeugenaussagen) schon gleich nach der Geburt den Tod. Ein Kind landete in der Mülltonne, eines wurde angeblich mit einem Stein beschwert im Rhein versenkt.
Der Täter isolierte die Familie jahrelang. Erst bei der Einschulung fiel den Schulbehörden auf, dass "etwas nicht stimmte". Im Mittelpunkt des Interesses stand aber stets die Vernachlässigung der Schulpflicht, nicht etwa das Inzestverbrechen des Vaters. Er schulte seine Inzestkinder viele Jahre lang selbst und ließ sie nicht zur Schule gehen.
Mit Rücksicht auf noch lebende Personen ersparen wir Ihnen und uns an dieser Stelle weitere detaillierte Beschreibungen, nur soviel:
Seit Michael vor einigen Jahren Mitglied unseres Vereines wurde, begleiten und dokumentieren wir sein Schicksal, die Auswirkungen des Verbrechens und seinen Lebensweg. Dazu gehörte, seine inzestuöse Abstammung mittels DNA-Anaylse in einem rechtmedizinischen Institut zu klären und seine Rechte im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes einzufordern. Doch das Land tut sich immernoch schwer, wenn es um Inzestopfer und daraus geborene Inzestkinder geht.
Er bat uns ausdrücklich, seinen Bericht an dieser Stelle zu veröffentlichen:
Zu meiner Person:
Ich heiße Michael S. und bin Inzestkind! Durch ein gerichtliches Verfahren habe ich erfahren, das meine Mutter auch gleichzeitig meine Schwester ist und dass mein Vater auch gleichzeitig mein Großvater ist! Mein Vater hat seine Tochter geschwängert und ich bin der lebendige Beweis dafür!!! Traurig genug!!!
Doch es gibt auch etwas erfreuliches über mich! Ich habe zwar einen IQ von 80 und bin damit unterdurchschnittlich intelligent, laut standardisiertem Intelligenztest, aber ich habe trotzdem Aufgaben für Hochbegabte bei diesem standardisierten Intelligenztest gelöst: Nämlich Aufgaben des logischen Denkens. Ich bin also einseitig Hochbegabt, laut standardisiertem Intelligenztest!!! Diesen Test habe ich im Landeskrankenhaus in Bonn gemacht. Auch wenn ich nicht allzu viel von diesen Tests halte, eins ist sicher: Man kann bei einem solchen Intelligenztest nicht besser abschneiden als man ist!!! Man kann aber auf jeden Fall schlechter abschneiden als man ist!!!
Unter Hochbegabten wird teilweise diskutiert, ob ich vielleicht ein Genie sein könnte!!! Und das nicht nur unter Hochbegabten!!!
Zum Schluss noch eine schlechte Nachricht!
Im Jahre 2007 hatte ich eine ganz schlimme Psychose: Nämlich Schizophrenie! Diese war für mich so traumatisch, dass ich auch heute noch darunter leide!!! Genie und Wahnsinn!!!
Copyright: M.E.L.I.N.A e.V.
09.01.2010, 13.36 | PL
Polen an der Spitze
Das polnische Parlament hat einer schärferen Gesetzgebung gegen
Kindesmissbrauch und Inzest zugestimmt.
Als erstes Land in der
Europäischen Union sieht es auch die sogenannte “chemische Kastration”
für Kinderschänder vor. Auf den Weg gebracht hatte das Gesetz die
Regierung des liberalen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk
bereits im vergangenen Jahr. 400 Abgeordnete stimmten nun dafür, einer
dagegen, zwei enthielten sich. Justizminister Andzeij Czuma sagte,
Polen stehe damit an der Spitze derjenigen in Europa, die pädophiles
Verhalten und Verbrechen gegen Kinder nicht tolerieren würden.
Das Gesetz sieht vor, dass ein wegen eines Vergehens an einem
Minderjährigen unter 15 Jahren Angeklagter zu bis 15 Jahren Haft
verurteilt werden kann, zuvor waren es zwölf.
Außerdem sollen verurteilte Sexualstraftäter Hormonpräparate verabreicht bekommen, die den Sexualtrieb reduzieren.
Quelle: 2009 euronews
26.09.2009, 14.58 | (0/0) Kommentare | PL
Download >>>PM_Inzestverbrechen.pdf
29.03.2009, 14.45 | (0/0) Kommentare | PL
Slowene soll seine 15-jährige Tochter geschwängert haben
Ljubljana/Wien - Slowenien wird von einem Inzest-Fall erschüttert, der Erinnerungen an das Missbrauchsdrama von Amstetten weckt. In der untersteirischen Stadt Ptuj (Pettau) soll ein Mann seine 15-jährige Tochter mehrere Jahre lang sexuell missbraucht und ein Kind mit ihr gezeugt haben, berichtet das slowenische Internetportal "24ur.com". Nachdem die Schwangerschaft nicht mehr zu verbergen gewesen sei, habe der Mann seine Tochter aus der Grundschule genommen und sie im eigenen Haus eingesperrt.
Quelle: der Standard
30.01.2009, 19.42 | (0/0) Kommentare | PL
26.11.2008, 18.18 | (0/0) Kommentare | PL
Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.
Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.
Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.
Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.
13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL
In Polen soll ein Vater seine Tochter sechs Jahre lang missbraucht und terrorisiert haben.
Zweimal sei sie während dieser Zeit schwanger geworden, berichtete die
heute 21-jährige Alicja am Dienstag in Zeitungs-Interviews. In den Jahren
2005 und 2007 habe sie jeweils einen Jungen zur Welt gebracht. Ihr Vater
habe sie aber gezwungen, die Kinder in einem Krankenhaus abzugeben.
Die Mutter des Inzest-Opfers sagte, der Mann aus Grodzisko im Osten
Polens habe beide Frauen umbringen wollen, falls sie die Polizei
informieren.
Der Mann sitzt seit Montag in Untersuchungshaft und hat laut Fernsehsender
TVP Info bereits zugegeben, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Er
soll allerdings ausgesagt haben, dass die Tochter ihn dazu ermuntert, ja
sogar gezwungen habe. Die Staatsanwaltschaft wollte zu diesen Berichten
keine Stellung nehmen. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, liegen
Beweise für einen Teil der Straftaten vor. Danach soll der 45-Jährige seine
Tochter im Jahr 2002 zwei Wochen lang und in diesem Jahr mehr als eine
Woche lang eingesperrt und missbraucht haben. Das Opfer sei in einem
Zimmer ohne Klinke und in einem Nebengebäude gefangenen gehalten
worden. Dem Mann droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.
09.09.2008, 08.01 | (0/0) Kommentare | PL